Europäische Zusammenarbeit
Im europäischen Integrationsprozess nimmt die Relevanz der europäischen Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturzusammenarbeit stetig zu. Die Kultusministerkonferenz unterstützt diesen Prozess in einem Europa, das den kulturellen Reichtum und die Vielfalt der Bildungssysteme entsprechend den gewachsenen Traditionen der Mitgliedstaaten bewahrt.
Schwerpunktthemen der Europäischen Zusammenarbeit sind:
- Strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung „ET 2030“
- Wachstumsstrategie „Europa 2020“
- Kopenhagen-Prozess im Bereich der beruflichen Bildung
- EU-Kulturförderinstrumente
- Kulturhauptstadt Europas
- Schutz und Förderung des kulturellen Erbes
- Internationale Kulturbeziehungen mit Drittstaaten
Zuständigkeiten der Länder in EU-Angelegenheiten
Grundlage für die Mitwirkung der Länder in EU-Angelegenheiten sind:
- der Europa-Artikel 23 des Grundgesetzes und
- seine Durchführungsbestimmungen im Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) sowie
- die Bund-Länder-Vereinbarung in Ausführung von § 9 EUZBLG
Entsprechend dieser Grundlagen wirken die Länder über den Bundesrat in EU-Angelegenheiten mit. Der Bundesrat wird durch die Bundesregierung umfassend über EU-Vorhaben unterrichtet und kann hierzu Stellung nehmen. Betrifft ein Vorhaben im Schwerpunkt die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks, wird die Verhandlungsführung in den EU-Gremien auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter bzw. eine Vertreterin der Länder übertragen.
Funktion der Kultusministerkonferenz
Innerhalb der Kultusministerkonferenz und ihrer Fachgremien erarbeiten die Länder regelmäßig einvernehmliche Positionen zu europapolitischen Grundsatzfragen und EU-Vorhaben. Diese fließen wiederum in die Beratungen des Bundesrates ein. Darüber hinaus stellen die Länder innerhalb der Kultusministerkonferenz auch die erforderliche Übereinstimmung bei der laufenden Durchführung und Umsetzung europäischer Maßnahmen auf der Länderebene sicher. Hierfür wurden spezielle Abstimmungsmechanismen festgelegt, die den oftmals engen europäischen Zeitvorgaben Rechnung tragen (KMK-Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union).
Zuständiges Gremium innerhalb der Kultusministerkonferenz ist die Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten, kurz EuKiA genannt. Neben den EU-Themen ist die EuKiA zudem mit Fragen der bi- und multilateralen Zusammenarbeit befasst und koordiniert die verschiedenen Politikfelder an strategischer Stelle. In regelmäßigen Abständen führt die EuKiA in diesen Zusammenhängen gemeinsame Gespräche mit den zuständigen Bundesressorts, insbesondere dem Auswärtigen Amt sowie dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.